Jahresabschluss
Jahresabschluss

Jahresabschluss

Jedes Unternehmen hat für das abgelaufene Wirtschaftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens in der Vergangenheit.

Spätestens seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kann es für viele Unternehmen zu Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz kommen. Dies führt zur Notwendigkeit, zwei Bilanzen zu erstellen, wobei die Steuerbilanz grundsätzlich aus der Handelsbilanz abzuleiten ist.

Handelsbilanz

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bedient insbesondere den Informationsbedarf von Gesellschaftern, Banken und Geschäftskunden.

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich u. a. nach der Größe des Unternehmens. Wir erstellen für Sie unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften und Ihren Vorgaben den Jahresabschluss mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung.

Die durch das Handelsgesetzbuch vorgeschriebene Verpflichtung, den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften oder bestimmter Personengesellschaften beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder lediglich, wenn gewisse Größenkriterien nicht überschritten werden, zu hinterlegen, übernehmen wir für Sie.

Steuerbilanz

Die in den Steuererklärungen anzusetzenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergeben sich aus den steuerlichen Gewinnermittlungs- und Bewertungsvorschriften.

Wir ermitteln das steuerliche Ergebnis Ihres Unternehmens im Rahmen einer Steuerbilanz nach E-Bilanz Taxonomie oder durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Art der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses ist einzelfallabhängig.

Bei Personengesellschaften kann sich die Notwendigkeit der Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen ergeben. Diese erstellen wir ebenfalls.

Sowohl die Steuerbilanz (E-Bilanz) als auch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden von uns elektronisch an das Finanzamt übermittelt.